Die Bauaufsicht ist eine Art von professioneller Dienstleistung, die den Bau überwacht, und sie kann aus der durch die Baugesetzgebung definierten Fachaufsicht sowie der Kontrolle der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Investor und der Durchführung geeigneter Maßnahmen zu deren Realisierung bestehen diese Pflichten. Zu den Inhalten der Aufsichtsleistung gehören neben gesetzlichen Pflichten und Nachweisen: Verwendung der Mittel nach Zweck, Dynamik und Höhe, Einhaltung der vereinbarten Fristen, Qualitätskontrolle der Arbeiten und weitere notwendige Abschnitte je nach Spezifik der Einrichtung.